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Arbeitssicherheit in der Kommissionierung

5. Februar 2011

Bei der Kommissionierung handelt es sich um das Zusammenstellen von verschiedenen Artikel oder Waren aus einem Gesamtsortiment für eine bestimmte Order oder eine Bestellung.

Im Ablauf der Kommissionierung müssen räumlich versetzte Standorte von Container angelaufen werden. Es erfolgt eine Entnahme von Artikel oder Produkten zur Komplettierung des Auftrages. In den allgemeinen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach den geltenden staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik treffen für die Nutzung von Container einige Besonderheiten zu.

Wie der Name Rollcontainer schon sagt, können die Container rollen. Vorzugsweise sollten diese mit einer Feststellvorrichtung versehen sein. Falls dies nicht der Fall ist, muss ein separater Schutz fürs Wegrollen gewährleistet sein.

Bild eines Rollcontainers der Firma Wanzl

Für die Bewegung der Rollcontainer sind folgende Hinweise zu beachten: Die Lenkfähigkeit sollte leicht möglich, der Aufbau in sich stabil sein. Bei allen Transportvorgängen ist Unversehrtheit der Ware anzustreben, es darf aber nicht dazu führen, dass die Sicherheit der beteiligten Mitarbeiter vernachlässigt wird. Eine Überladung ist zu vermeiden, damit die Sicht beim Transport gewährleistet ist.

Die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen für die Belastung sind einzuhalten. Ist das Ziel durch zu hohe Beladung nicht sichtbar, muss der Container gezogen und nicht geschoben werden. Deichseln und Griffe müssen bei handgezogenen Transportwagen so beschaffen sein, dass beim Führenden Hand- und Fußverletzungen vermieden werden. Schadhafte Container sind auszusondern. Eine Verletzungsgefahr besteht auch, wenn die Gänge und Wege zu schmal gehalten werden.

Bild eines Kommissionierwagen der Firma Wanzl

Der Fußboden sollte eine harte, glatte Oberfläche haben, Stolperstellen sind auszuschließen. Natürlich ist eine entsprechende schriftliche Belehrung der Kommissionierer über Gesundheits- und Arbeitsschutz zwingend vorgesehen.

Bei den zuständigen Berufsgenossenschaften sind Merkblätter für den Umgang mit fahrbaren Behältern erhältlich. Da auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ständig an der Verbesserung gearbeitet wird und auch das Europäische Parlament oft Richtlinien vorgibt, ist auf die aktuellste Version der Merkblätter zu achten.

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