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Streckgrenze

13. Juli 2009

Als Streckgrenze Re wird die Grenze bezeichnet bis zu der ein Werkstoff, unter Zug, ohne bleibende plastische Verformung gedehnt werden kann.

Erst bei Überschreiten der Streckgrenze entsteht eine plastische Verformung, die auch nach Entlastung der Probe verhindert, dass diese in ihre ursprüngliche Form oder Ausgangslänge zurückkehren kann.
Eine dauerhafte Probenverlängerung bleibt bestehen.

Die Ermittlung der Streckgrenze erfolgt gewöhnlich im Zugversuch.

Unlegierter Baustahl, z.B. S235JR (St-37), hat eine Spannungs-Dehnungs-Kurve mit ausgeprägter Streckgrenze.

  • Die Obere Streckgrenze (ReH) wird durch einen geringen Spannungsabfall gekennzeichnet. An dieser Stelle geht der Werkstoff zu ersten Mal eine plastische Verformung ein.
  • Die unteren Streckgrenze (ReL) ist eine Folge der oberen Streckgrenze und stellt die geringste gemessene Spannung im Fließbereich bei weiter zunehmender Probenverlängerung dar.
  • Siehe auch:

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